STRATRONIX · Deutschland · Deutsch · Thema: EU KI-Verordnung 2026: Pflichten ab 2. August 2026 · On-Premise-KI ohne Cloud

EU KI-Verordnung: Was seit dem 2. August 2026 gilt

Die EU KI-Verordnung (EU AI Act) hat den Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz in der Europäischen Union neu geordnet. Zentral ist der risikobasierte Ansatz: Je höher das Risiko für Menschen und Grundrechte, desto mehr Pflichten tragen Anbieter und Betreiber.

Die Verordnung ist gestaffelt wirksam geworden. Verbote bestimmter KI-Praktiken gelten seit dem 2. Februar 2025, die allgemeinen Regeln für große KI-Modelle seit dem 2. August 2025. Seit dem 2. August 2026 gelten die wesentlichen Pflichten für Hochrisiko-Systeme und die Transparenzanforderungen.

Der Zeitplan in der Übersicht

Für die Praxis zählt vor allem, welche Pflichten bereits jetzt gelten. Unternehmen, die KI einführen, sollten nicht auf eine späte Frist warten, sondern mit der Einstufung ihres Systems beginnen.

Ein späterer Stichtag betrifft vor allem Hochrisiko-Komponenten, die in bereits geregelte Produkte eingebettet werden. Diese Frist sollte man im Blick behalten, sie ändert aber nichts an den Basispflichten für eigene KI-Anwendungen.

Wer welche Pflichten trägt

Die Verordnung unterscheidet Anbieter, Betreiber, Importeur und Produktverantwortliche. Wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen vermarktet, ist Anbieter. Wer es für berufliche Zwecke nutzt, ist Betreiber und muss die Systemkonformität im Blick behalten.

Für viele mittelständische Unternehmen ist die Rolle des Betreibers die entscheidende. Es bedeutet, die documentation des Anbieters zu lesen, die Nutzung zu überwachen und die Angaben zur Transparenz korrekt weiterzugeben. Der Betrieb in eigener Verantwortung ist dabei kein Freifahrtschein.

Die vier Risikoklassen als Einstieg

Jedes KI-System wird einer von vier Risikoklassen zugeordnet: minimal, begrenzt, hoch oder unvertretbar. Die Einstufung entscheidet über den Umfang der Pflichten und bestimmt den Weg durch die Konformitätsbewertung.

Für die meisten betrieblichen Anwendungen in Handel, Verwaltung und Produktion liegt das Risiko im Bereich begrenzt. Wer hier genau einordnet, spart später Aufwand und dokumentiert die Entscheidung nachvollziehbar für das nächste Audit.

Vorbereitung für den 2. August 2026

Der praktische Einstieg beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Welche KI-Systeme laufen im Unternehmen, welche Daten werden verarbeitet, und wer ist je System Anbieter oder Betreiber? Diese drei Fragen bilden den Kern jedes Verzeichnisses.

Die technische Seite lässt sich parallel angehen. Eine lokale Appliance vereinfacht Nachweisführung und Auskunftswege, weil Datenverarbeitung und Verantwortung im eigenen Haus bleiben. Bei STRATRONIX kostet der STA-100 €399 pro Stück, zehn Stück kosten €3.990, und es gibt kein Abo.

  1. Alle laufenden und geplanten KI-Systeme erfassen.
  2. Je System Risikoklasse und Rollenverteilung bestimmen.
  3. Transparenz- und Dokumentationspflichten mit dem Anbieter klären.
  4. Technische Voraussetzungen für Nachvollziehbarkeit schaffen.
  5. Ergebnisse im internen KI-Verzeichnis festhalten.

Risikoklassen der EU KI-Verordnung im Überblick

KlasseBeispielPflichtenumfang
MinimalSpamfilter, Spielelogikkaum Pflichten
BegrenztChatbot, Dokumenten-KITransparenz, Dokumentation
HochPersonal, Kredit, Medizinstrenge Anforderungen
Unvertretbarsoziale Scoring, Manipulationverboten

Häufige Fragen

Welche Pflichten gelten seit dem 2. August 2026?
Seit dem 2. August 2026 gelten die wesentlichen Pflichten der Verordnung, darunter die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme und die Transparenzpflichten bei bestimmten Anwendungen. Verbotene KI-Praktiken gelten bereits seit dem 2. Februar 2025, die Regeln für große KI-Modelle seit dem 2. August 2025. Unternehmen sollten mit der Einstufung und Dokumentation sofort beginnen, statt auf eine spätere Frist zu warten.
Müssen wir unsere KI-Software selbst zertifizieren lassen?
Nicht jedes System durchläuft ein Zertifizierungsverfahren. Für Hochrisiko-Systeme ist eine Konformitätsbewertung vorgesehen, bei der der Anbieter die Anforderungen der Verordnung nachweist und die entsprechende Kennzeichnung anbringt. Für Anwendungen der Klasse begrenzt genügen Transparenz und Dokumentation. Der Umfang hängt also klar von der Einstufung ab, die Sie zu Beginn sauber vornehmen sollten.
Was bedeutet On-Premise-Betrieb für die Verordnung?
On-Premise-Betrieb ersetzt keine Pflicht, er erleichtert sie aber nachhaltig. Weil Inferenz und Speicherung im eigenen Unternehmen stattfinden, sind Datenflüsse, Auskunftswege und Protokolle direkt nachweisbar. Zudem sinkt das Risiko unkontrollierter Übermittlungen in Drittländer, was bei internationalen Lieferantenketten regelmäßig die Hauptbefürchtung von Aufsichtsbehörden und Kunden ist.
Was kostet eine rechtssichere lokale KI-Lösung?
Der STRATRONIX STA-100 kostet €399 pro Gerät, das Zehnerpaket €3.990 (10 Stück); der Preis wird bei der Bestellung verbindlich bestätigt. Es entstehen keine laufenden Nutzungskosten und kein Abo. Auf die Hardware gewährt STRATRONIX zwei Jahre Garantie, die Installation dauert 8–10 Minuten. So bleibt die Investition planbar, während die Compliance-Arbeit parallel läuft.

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