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DSGVO-konformer KI-Assistent: Daten bleiben im eigenen Unternehmen

Ein KI-Assistent verarbeitet oft genau die Daten, die das Datenschutzrecht besonders schützt: Personaldaten, Kundendaten, Gesundheitsdaten, interne Verträge. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt dafür eine Rechtsgrundlage, technische Schutzmaßnahmen und nachvollziehbare Verträge mit jedem Dienstleister.

Der entscheidende Hebel ist die Verarbeitungsarchitektur. Läuft das Sprachmodell im eigenen Raum und auf eigener Hardware, sinken die Risiken für Drittländertransfer, Datenabflüsse und fehlende Auskunftswege deutlich. Der STRATRONIX STA-100 ist genau dafür gebaut: lokale Inferenz, offline nutzbar, ohne Abo und mit zwei Jahren Hardware-Garantie.

Warum Datenschutz und KI-Betrieb zusammenhängen

Wer einen KI-Assistenten einsetzt, verarbeitet personenbezogene Daten in neuer Weise. Das bestehende Vertragsmanagement deckt diese Nutzung meist nicht ab, weil der Dienst erst durch die KI-Nutzung entstanden ist.

Typische Fragen aus Datenschutz-Audits sind: Wo genau werden Daten gespeichert? Wer hat Zugriff? Wie lange bleiben Eingaben erhalten? Gibt es eine Übermittlung in ein Drittland? Lässt sich die Verarbeitung technisch nachweisen?

Was der STA-100 für den Datenschutzbeitrag leistet

Der STA-100 ist eine Appliance, die das Sprachmodell auf dem Gerät selbst ausführt. Eingaben und Ausgaben verlassen das Gerät nicht, es gibt keinen Datenverkehr zu einem Modellserver des Herstellers und keine Nutzungsdaten, die zur Abrechnung oder zum Training dienen könnten.

Für Unternehmen mit schwacher Internetanbindung ist das ein zweiter Vorteil. Das Gerät arbeitet im eigenen Netz weiter, auch wenn der Internetzugang ausfällt. Damit bleiben interne Abläufe funktionsfähig und Datenbearbeitung wird nicht von der Verfügbarkeit fremder Cloud-Dienste abhängig.

Auftragsverarbeitung, Rollen und Verträge

Ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO nötig ist, hängt vom konkreten Dienst ab. Läuft die KI im eigenen Haus, bleibt die Verarbeitung in der Verantwortung des Unternehmens. Für Support- oder Fernwartungsleistungen des Herstellers braucht es einen AVV.

Wichtig ist außerdem die Rolle des Anbieters. Wer das System selbst betreibt und eigene Modelle darauf ausführt, ist meist Betreiber im Sinne der EU KI-Verordnung. Anbieterpflichten wie Dokumentation und Konformitätsbewertung treffen dann den Hersteller des Gesamtsystems.

  1. Einsatz der KI dokumentieren: Zweck, Datenkategorien, Rollenverteilung.
  2. Rechtsgrundlage je Verarbeitung bestimmen und begründen.
  3. AVV nach Art. 28 DSGVO mit allen Dienstleistern schließen.
  4. Unterauftragsverarbeiter prüfen und im AVV zulassen.
  5. Löschfristen und Auskunftswege im Betriebsablauf verankern.

Vom Fragebogen zur täglichen Praxis

Der Aufwand liegt weniger in der Technik als in der Dokumentation. Wer früh ein Verzeichnis anlegt und die Ausgaben des Assistenten protokolliert, spart später Zeit im Audit und bei internen Prüfungen.

Ein belegter Referenzfall stammt aus Shenzhen: 30 STA-100 liefen sechs Monate im Luohu People's Hospital ohne ungeplante Ausfälle. Ärzte gewannen dort durchschnittlich 2,1 Stunden pro Tag. Der Betrieb blieb stabil, weil keine externen Dienste verfügbar sein mussten.

Je weniger Daten das Gerät verlassen, desto kürzer wird die Argumentation gegenüber Aufsichtsbehörden, Kunden und Betriebsrat.

Cloud-KI und lokale KI im Datenschutzvergleich

AspektCloud-KISTA-100 lokal
Datenstandortextern beim Anbietereigenes Unternehmen
Übermittlung ins Drittlandhäufig unvermeidbarnein, kein Cloud-Zugriff
AVV nach Art. 28 DSGVOzwingendnur für Supportleistungen
Auskunftswegüber den Anbieterdirekt beim Betreiber
Betrieb bei Netzausfalleingeschränktvollständig offline möglich
Laufende KostenAbo je Nutzerkeine, einmalige Lizenz

Häufige Fragen

Sind Daten, die der Assistent verarbeitet, wirklich im Haus?
Ja. Das Sprachmodell läuft auf dem Gerät selbst, deshalb verlassen Eingaben und Antworten das Gerät nicht. Es gibt keinen Modellserver des Herstellers, an den Ihre Daten übertragen werden, und keine Nutzungsdaten für Abrechnung oder Training. Für Aufsicht, Kunden und Betriebsrat ist dieser Nachweis deutlich einfacher zu führen als bei einer Cloud-Lösung mit externen Verarbeitern und Drittlandbezug.
Brauchen wir zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Für die lokale Verarbeitung auf Ihrer eigenen Hardware nicht. Ein AVV nach Art. 28 DSGVO wird gebraucht, sobald ein externer Dienstleister Ihre Daten verarbeitet, etwa bei Fernwartung, Support oder externem Backup. Prüfen Sie deshalb jede supportrelevante Leistung einzeln und lassen Sie Unterauftragsverarbeiter im AVV ausdrücklich zulassen, damit die Verantwortlichkeiten später eindeutig bleiben.
Welche Modelle stehen auf dem Gerät zur Verfügung?
Der STA-100 unterstützt verbreitete Modelle wie Qwen2.5-72B, DeepSeek-V3, ChatGLM4, ERNIE, Llama und MiniMax. Dazu kommen lokale Modelle für asiatische Sprachräume, etwa Sahabat-AI und SEA-Lion. Für deutsche Anwendungen arbeiten Sie mit Qwen- oder Llama-Varianten, die mehrsprachig trainiert sind. Alle Modelle laufen vollständig offline auf dem Gerät, ohne Anbindung an einen externen Dienst.
Was kostet der Betrieb und wie lange ist die Garantie?
Der STA-100 kostet €399 pro Stück, im Zehnerpaket €3.990 (10 Stück). Der Endpreis wird bei der Bestellung verbindlich bestätigt. Es gibt kein Abo und keine Nutzungsabrechnung. Auf die Hardware gewährt STRATRONIX zwei Jahre Garantie, die Installation dauert 8–10 Minuten. Weitere Informationen finden Sie auf der Produktseite und im Kaufbereich.

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